1) Allgemeine Verhaltensregeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Für alle am Schul- und Internatsleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiter*innen der Schule und des Internats sowie auch die Erziehungsberechtigten gelten folgende grundlegende Regeln:
- Wir begegnen uns mit Wertschätzung, Respekt und Höflichkeit.
- Wir respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen Verhaltensweisen, die andere beleidigen oder in ihrer Würde verletzen.
- Wir unterlassen und unterbinden diskriminierendes, rassistisches, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.
2) Möglichkeiten, Hilfe und Schutz für Dich oder andere Kinder und Jugendliche zu erhalten
- a) In schwerwiegenden Fällen sind das Kinderschutzteam des Internats beziehungsweise Herr Direktor Wohlfarter zuständig. Das Kinderschutzteam besteht derzeit aus den Erzieher*innen Frau Karina Pichler, Frau Susanne Horner und Herrn Bernd Jaritz. Es gibt mehrere Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten:
- Persönlich zu den Dienstzeiten (am besten nach dem Mittagessen, wenn der erste Trubel vorbei ist).
- Telefonisch unter +43 1 8771245 mit der Durchwahl 49 (Pichler), 27 (Horner), 41 (Jaritz) oder 15 (Direktion).
- per Email: Pichler karina.pichler@bildung.gv.at Horner susanne.horner@bildung.gv.at Jaritz bernd.jaritz@bildung.gv.at Direktion dion1.bsh@913950.bildung-wien.gv.at
- durch eine Nachricht, die Du in den „Kummerbriefkasten“ wirfst (auf Tisch vor Direktion). Dieser wird einmal pro Woche von Frau Lea Haag und Frau Susanne Horner geöffnet. Wenn es Nachrichten gibt, die das Kinderschutzteam betreffen, werden diese umgehend weitergeleitet.
- indem Du Dich an die Schüler*innenvertretung des Internats wendest. Diese haben auch die Aufgabe, wichtige Informationen betreffend Kinderschutz an das Kinderschutzteam oder die Direktion weiterzuleiten.
- durch das Kontaktformular auf der Webseite des Internats im Menüpunkt „Kinderschutz“. Die Nachricht wird automatisch an zwei Mitglieder des Kinderschutzteams gesendet. Das geht auch, ohne die eigene Email-Adresse bekannt zu geben, also anonym. Bedenke aber bitte, dass man nur im Ausnahmefall eine anonyme Meldung abgeben sollte, da wir in diesem Fall nicht nachfragen können, wenn wichtige Informationen fehlen (Wer hat wann was gemacht? Wer war betroffen? Wie waren die Umstände? Gibt es Beweise oder Zeugen?). Um helfen zu können, brauchen wir möglichst viele Informationen zu einem Vorfall!
- b) Bei kleinen Zwischenfällen zwischen Schüler*innen kann die Angelegenheit zwischen den betreffenden Schüler*innen und Erzieher*innen geregelt werden: Der erste Schritt ist einmal der anderen Person klar zu sagen, dass einem ein bestimmtes Verhalten unangenehm ist oder man sich dadurch verletzt fühlt, und sie aufzufordern, dieses Verhalten zu unterlassen. Die Grenzen sind nämlich von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich. Was für den einen okay ist, kann für den anderen gar nicht okay sein.
Erst wenn das nicht zu einer Verhaltensänderung führt, bitte Deine Erzieher*innen, Dich zu unterstützen. Das ist Dein gutes Recht und hat nichts mit „Verpetzen“ zu tun. Lass Dir von niemandem einreden, dass das uncool ist. Am besten ist, einen Moment abzuwarten, in dem Deine Erzieher*innen Dir ihre volle Aufmerksamkeit widmen können, z.B. in der „Freizeit“.
Die Erzieher*innen werden zu einem passenden Zeitpunkt ein Gespräch mit allen beteiligten Schüler*innen führen, um den Sachverhalt aufzuklären. Sie können Tipps geben, wie Ihr besser miteinander auskommt, Verhaltensvereinbarungen zwischen Euch vorschlagen (Mediation), sie können aber auch Schüler*innen ermahnen und Konsequenzen setzen. Zum Beispiel können Sie einem Kind sagen, dass es in der Freizeit in ihrer Nähe bleiben muss, um andere vor Übergriffen zu schützen.
Von Zeit zu Zeit werden die Erzieher*innen oder Lehrer*innen auch über verletzende Verhaltensweisen wie Mobbing oder rassistische Äußerungen mit der ganzen Klasse sprechen, um Euer Bewusstsein in dem Bereich zu schärfen. Manchmal kann es auch Workshops mit externen Experten oder andere Aktivitäten geben, die dazu beitragen, dass alle gut miteinander auskommen.
Bei gröberen Zwischenfällen zwischen Schüler*innen (z.B. körperliche Verletzung, wiederholtes Schikanieren, Bullying…) werden Deine Erzieher*innen das gesamte Erzieher*innenteam Deiner Klasse, die Klassenvorständin oder den Klassenvorstand, das Kinderschutzteam und den Direktor des Internats über den Vorfall informieren und den Vorfall schriftlich festhalten.
Gegebenenfalls müssen weiterführende Maßnahmen beschlossen werden (z.B. Information der Eltern aller beteiligten Schüler*innen, Vorladung der Eltern in die Direktion, Suspendierung, Ausschluss…).
Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen muss auch die Polizei verständigt werden.
- c) Wenn sich Erwachsene Dir gegenüber so verhalten, dass es Dir unangenehm ist, ist auch hier der erste Schritt, die betreffende Person darauf hinzuweisen und sie zu bitten, das Verhalten zu ändern (Wenn z.B. Erzieher*innen nach dem Klopfen nicht kurz warten, bevor sie Dein Zimmer betreten). Bedenke, dass Erwachsene manchmal gestresst oder zerstreut sind und deswegen unachtsam sein können.
Wenn sie oder er nicht darauf eingeht, wiederholt Deine persönlichen Grenzen nicht respektiert oder wenn es sich um schwerere Verstöße gegen die offiziellen Verhaltensrichtlinien handelt, wende Dich bitte an das Kinderschutzteam wie oben beschrieben.
3) Konkrete Verhaltensrichtlinien:
Damit Du leichter entscheiden kannst, ob sich andere Dir gegenüber korrekt verhalten, findest Du hier eine Reihe konkreter Verhaltensrichtlinien, die für alle Beteiligten gelten und denen alle Mitarbeiter*innen des Internats mit ihrer Unterschrift zugestimmt haben.
Alle am Internatsleben Beteiligten müssen die Meinungen und Sorgen von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen. Erzieherische Maßnahmen sind gewaltfrei und ohne Demütigung auszuüben. Es ist auf einen respektvollen und sachlichen Ton zu achten. Regeln und Konsequenzen bei Nichteinhaltung müssen transparent sein und grundsätzlich für alle gelten. Ausnahmen von Regeln dürfen nur gemacht werden, wenn es einen nachvollziehbaren Grund gibt, und es dürfen keine unpädagogischen Bedingungen daran geknüpft werden. Einzelgeschenke an Schüler*innen sind nicht gestattet.
Die durch die eigene Position oder das Amt verliehene Macht beziehungsweise der eigene Einfluss auf das Leben und Wohlergehen eines Kindes/Jugendlichen darf nicht missbraucht werden. Niemals soll um einen Dienst oder Gefallen gebeten werden, der als abwertend, sexistisch oder missbräuchlich gegenüber Kindern/Jugendlichen betrachtet werden könnte. Schüler*innen werden von Erwachsenen niemals zur Geheimhaltung aufgefordert.
Außerschulischer Kontakt ist zu vermeiden und nur in Kenntnis und Absprache mit den Erziehungsberechtigten und der Direktion erlaubt (z.B. befreundete Familie, Teilnahme an Sportwettkämpfen oder kulturellen Veranstaltungen). Die Mitnahme von Schüler*innen in privaten Autos von Mitarbeiter*innen ist nicht gestattet. Liebesbeziehungen zwischen Schüler*innen und Personal sind verboten.
Illegales, gefährliches oder misshandelndes Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen ist verboten und darf nicht geduldet werden.
Kinder und Jugendliche müssen vor emotionaler, körperlicher und sexueller Misshandlung geschützt werden und dürfen niemals pornographischem Material, Exhibitionismus, Voyeurismus, sexualisierten Ausdrücken, sexuellen Anspielungen oder zweideutigen Handlungen ausgesetzt werden. Auch zwischen Schüler*innen sind in diesem Bereich selbstverständlich die persönlichen Grenzen der Mitbewohner*innen zu wahren.
Körperkontakt:
Kinder und Jugendliche dürfen niemals in unangemessener Weise berührt werden. Die Berührung bestimmter Körperbereiche wie des Genitalbereichs, der Brust, des Oberschenkels, des Gesichts, des Bauchs, des Gesäßes und der Haare ist stets tabu (ausgenommen Erste Hilfe oder unmittelbare Gefährdung).
Sollte ein Körperkontakt erforderlich oder begründet sein (z.B. Sichern oder Korrigieren im Sportunterricht, schulärztliche Untersuchung, Unterstützung beim Treppen steigen mit Gips etc.) wird dieser vorab besprochen und der Zweck verdeutlicht. Auch hier gilt, dass er nicht gegen den Willen der Kinder oder Jugendlichen stattfinden darf, wenn keine unmittelbare Gefährdung vorliegt.
Ansonsten gilt der Grundsatz, dass Berührungen nur zulässig sind, wenn sie explizit von den Schüler*innen ausgehen und in ihrem Interesse stattfinden (z.B. wenn ein Kind nach einer traurigen Nachricht Trost sucht). Natürlich sollten Erwachsene auch in diesen Fällen sehr zurückhaltend sein und klare Grenzen setzen. Bitte interpretiere das nicht als persönliche Zurückweisung.
Kommunikation und Datenschutz:
Die Kommunikation zwischen Schüler*innen und den anderen am Internatsleben beteiligten Personen erfolgt abgesehen vom persönlichen Gespräch ausschließlich über die offiziell von Schule und Internat zur Verfügung gestellten Kanäle: Diensttelefone, allgemeine Erzieher*innen-E-Mailadresse, offizielle Schul-E-Mailadresse, MS-Teams…
In der Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern ist besonders auf einen
professionellen und respektvollen Umgang zu achten (z. B. kein Teilen intimer
persönlicher Erfahrungen, sensibler Umgang mit privaten Informationen der
Schülerinnen und Schüler, keine Verwendung von Schimpf- und Kosenamen).
Schüler*innen dürfen nur fotografiert oder gefilmt werden, wenn es dafür einen Auftrag von der Direktion gibt, z.B. für Berichte über das Internatsleben. Dabei ist stets die Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen zu achten und mit persönlichen Daten sorgsam umzugehen. Mit privaten Geräten (z.B. Smartphone) angefertigte Bilder und Videos von Schüler*innen müssen bei 1. Gelegenheit auf Speichermedien des Internats übertragen und dann sofort von privaten Geräten gelöscht werden. Darüber hinaus muss beachtet werden, ob die Schüler*innen beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten überhaupt die Zustimmung zu Bildern und Videos erteilt haben.
Umgang mit Eins-zu-eins-Situationen zwischen Erwachsenen und Schüler*innen:
Grundsätzlich sollten Eins-zu-eins-Situationen in geschlossenen, uneinsichtigen
Räumen vermieden werden, wenn es Alternativen gibt. Wenn sich eine solche nicht vermeiden lässt, z.B. beim Instrumentalunterricht (keine Glastüren vorhanden, Lautstärke bei offenen Türen…), Nachhilfe, Beratungsgespräch, schulärztliche Untersuchung usw. muss mit den Schüler*innen besprochen werden, ob das für sie in Ordnung ist oder wie sie sich wohler fühlen (Tür offen, Raumwechsel, weitere Person anwesend…). Sie müssen sich äußern dürfen, die Wahl haben und den Raum jederzeit verlassen können. Darüber hinaus sollten der Ort und der Zeitpunkt anderen Personen bekannt sein (fixer Stundenplan, Info an Kolleg*innen…).
Im Bezug auf das Betreten von Zimmern vollinterner Schüler*innen durch
Erzieher*innen, Verwaltungspersonal oder Reinigungskräfte wurde festgehalten:
Vor dem Eintreten müssen Erwachsene außer bei Gefahr im Verzug anklopfen und kurz warten. Dann sollte die Tür zunächst nur einen Spalt weit geöffnet und die Schüler*innen angesprochen (z.B. „Hallo X, darf ich reinkommen?“) und auf ihre Reaktion gewartet werden. Das Hinzuziehen einer dritten Person ist natürlich von Vorteil aber nicht immer möglich (z.B. Anwesenheitskontrolle durch Hauptdienst am Vormittag. Achtung: Es gibt vormittags immer nur eine Erzieherin oder einen Erzieher im Dienst, das heißt es kann sowohl eine Frau als auch ein Mann in Dein Zimmer kommen. Das lässt sich nicht vermeiden).
Sollte es zu heiklen Situationen kommen, müssen Erwachsene auf jeden Fall sofort Kolleg*innen bzw. die Direktion informieren (z.B. Schüler*in hat wegen Kopfhörern das Klopfen und Ansprechen nicht gehört und kommt unbekleidet aus dem Bad).
Liegt eine akute und massive Gefährdung vor beziehungsweise Beweise oder ein konkreter Verdacht auf Übergriffe durch erwachsene Personen ist strikt nach dem Interventionsplan / Ablaufschema des Kinderschutzkonzeptes (ab S. 48) vorzugehen.
4) Abschließende Bemerkungen
Wiederholtes Hänseln und Provozieren anderer ist eine Form psychischer Gewalt und daher verboten.
Ringen und Balgen unter Freund*innen ist an und für sich okay. Trotzdem sind wir Euch dankbar, wenn Ihr es in der Schule und im Internat unterlasst, denn es ist für uns Erwachsene oft sehr schwer zu unterscheiden, ob es Ernst oder Spaß ist, vor allem, wenn man Euch (noch) nicht gut kennt. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass recht oft aus Spaß Ernst wird, weil eben doch eine(r) zu fest zugepackt hat. Also seid uns bitte nicht böse, wenn wir Euch auffordern eine freundschaftliche Rangelei zu beenden.
Wenn Du aktiv daran mitarbeiten willst, Kinder und Jugendliche in unserem Internat vor Übergriffen zu schützen, melde Dich als Interessent*in für den Kinderschutz-Beirat! Es würde uns sehr helfen, Eure Sicht der Dinge in die Schutzkonzepte einfließen zu lassen…
Dein Kinderschutzteam
Über das Kontaktformular kannst Du anonym mit dem Kinderschutzteam in Verbindung treten. Deine Nachricht wird vertraulich behandelt.
Hier finden Sie unser Kinderschutzkonzept für den Standort Himmelhof (Internat).
